ALLGEMEINE GESCHÄFSTBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HSE Haustechnik AG

1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.

2. Anwendbare Normen
Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

3. Angebot / Offertwesen
Die Gültigkeit der Offerte beträgt 30 Tage ab Offertdatum, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Alle durch uns erstellten Offerten und die dazugehörigen Unterlagen bleiben im geistigen Eigentum der Firma. Sie dürfen weder kopiert, noch Aussenstehenden in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. Alle in der Offerte nicht enthaltenen Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet. Zeigen sich bei der Ausführung Erschwernisse, von denen beide Parteien nicht ausgegangen sind und auch bei genügender Sorgfalt nicht ausgehen mussten, werden die Preise der Offerte angepasst. Soweit die Offerte keine Grundlage liefert, gelten vorbehältlich anderer Vereinbarung die gültigen Regiepreise der HSE Haustechnik AG.

4. Preise
Die in den Katalogen, Listen und Web-Seiten usw. aufgeführten Preise sind nicht verbindlich. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer. Skonto darf nur geltend gemacht werden, wenn dies auf der Rechnung explizit ausgewiesen wird.

5. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Rechnungen innert 30 Tagen netto ab dem Rechnungsdatum zu begleichen. Für nicht vertragsgemässe Zahlungen kann ein Verzugszins von 5% (OR Art. 104) auf die fällige Summe verrechnet werden. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Abnahme
Die HSE Haustechnik AG zeigt dem Kunden die Fertigstellung des Werks an und vereinbart mit ihm innert Monatsfrist einen Termin zur Abnahme. Der Kunde nimmt an der Abnahme teil. Nimmt der Kunde nicht teil oder verweigert er einen Termin, so gilt die Anlage nach 5 Arbeitstagen nach erfolgter Anzeige als abgenommen. Zeigen sich wesentliche Mängel, so wird am Abnahmetermin eine verbindliche Frist zur Mängelbehebung durch die HSE Haustechnik AG vereinbart, die Abnahme wird unterbrochen und nach der Mängelbehebung innert Monatsfrist fortgesetzt. Bei der Abnahme wird ein schriftliches Protokoll erstellt, welches von beiden Parteien unterzeichnet wird.

7. Mängelhaftung
Soweit das Werk nicht abgenommen ist, haftet die HSE Haustechnik AG für Mängel bei Materiallieferungen bis zur fertigen Montage. Für Schäden nach der Abnahme übernimmt die HSE Haustechnik AG keine Haftung, soweit diese nicht als verdeckte Mängel zu taxieren sind.

Für bauseitige Lieferungen von Material und Apparaten haftet ausschliesslich der Bauherr, auch wenn die Apparate und das Material von der HSE Haustechnik AG verbaut werden. Die HSE Haustechnik AG übernimmt keine Mängelhaftung. Die HSE Haustechnik AG ist weder verpflichtet, das bauseits gelieferte Material auf seine Tauglichkeit zu prüfen, noch allfällige Mängel am bauseits gelieferten Material anzuzeigen. Materialien und Apparate können herstellungs- oder produktbedingt farben- oder formmässige von Katalogen oder Ausstellungsobjekten abweichen. Solche Abweichungen gelten nicht als Mangel, soweit nicht einschlägige Normen und Empfehlungen der Branche verletzt werden.

8. Leistungsgarantie
Die Garantiezeit beginnt mit Abnahme des Werkes. Leistungsgarantien, die vom Hersteller gewährt werden, können nur beim Hersteller eingefordert werden. Die HSE Haustechnik AG haftet ausserhalb ihrer Gewährleistungspflicht nicht dafür.

9. Haftung an fremden Eigentum
Die HSE Haustechnik AG ist verantwortlich für den sorgsamen Umgang mit fremdem Eigentum. Die notwenigen Abdeckarbeiten und Schutzmassnahmen sind im Werkpreis nicht enthalten. Hingegen sind bewegliche Gegenstände während der Bauarbeiten durch den Bauherrn aus dem Gefahren-bereich zu entfernen. Für im Offertstadium nicht erkennbare Schäden an Unterkonstruktionen und Bauteilen kann die HSE Haustechnik AG nicht haftbar gemacht werden. Durch Bau- oder Sanierungsarbeiten können Risse in der Unterkonstruktion entstehen, für diese kann die HSE Haustechnik AG keine Haftung übernehmen.

10. Regiearbeiten
Mehrarbeiten gemäss Regierapporten oder Bestellungsänderungen werden wie folgt verrechnet:

Eid. Dipl. Meister Fr. 126.- / Std.
Chefmonteur/bauleitender Monteur Fr. 116.- / Std.
Servicemonteur Fr. 106.- / Std.
A-Monteur (ab 5 Jahre Erfahrung) Fr. 96.- / Std.
B-Monteur (bis 5 Jahre Erfahrung) Fr. 86.- / Std.
Lernender 1. Jahr Fr. 38.- / Std.
Lernender 2. Jahr Fr. 48.- / Std.
Lernender 3. Jahr Fr. 58.- / Std.
Lernender 4. Jahr Fr. 68.- / Std.

Die Regierapporte werden dem Bauherrn bzw. seinem Stellvertreter vor Ort spätestens innert 5 Arbeitstagen zur Kenntnis gebracht und gegenseitig unterzeichnet. Werden Regierapporte nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Zustellung schriftlich oder per E-Mail abgelehnt, so gelten diese als genehmigt.

11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.

12. Schlussbestimmungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden. Diese AGB sind Bestandteil aller Offerten. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich

Version 1.1 14.08.2023, Je